Die weitere Begründung der Einschätzung ergibt sich aus dem neurologischen Teilgutachten, welches als Diagnosen festhält: mässig bis mittelstark ausgeprägtes oberes sowie mässig ausgeprägtes mittleres Cervicalsyndrom; mässig bis mittelstark ausgeprägte cervicocephale Beschwerden; leicht ausgesprägte kognitive Störungen bei Status nach milder traumatischer Gehirnverletzung sowie Schmerzinterferenz und leicht ausgeprägtes Lumbovertebralsyndrom.