Der Neurologe führt auf die Fragen, ob eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen Integrität und der geistigen Integrität vorliege, aus, dass eine Beeinträchtigung durch die Wirbelsäulenverletzung bestehe, welche er auf 20% einschätze und eine Einschränkung der geistigen Integrität von 10%. Die weitere Begründung der Einschätzung ergibt sich aus dem neurologischen Teilgutachten, welches als Diagnosen festhält: mässig bis mittelstark ausgeprägtes oberes sowie mässig ausgeprägtes mittleres Cervicalsyndrom;