Hierbei ist zunächst festzuhalten, dass die Festlegung der Integritätseinschränkung per se immer eine Art Schätzung ist. Zudem ist die Einschätzung der Integritätseinschränkung eine medizinische Frage. Der Neurologe führt auf die Fragen, ob eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen Integrität und der geistigen Integrität vorliege, aus, dass eine Beeinträchtigung durch die Wirbelsäulenverletzung bestehe, welche er auf 20% einschätze und eine Einschränkung der geistigen Integrität von 10%.