8 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang 1.3. Der Berufungsbeklagte erwidert, dass die erste Schätzung der ABI Basel eine Invalidität von 30% als Folge der ersten drei Unfälle ergebe. Die entsprechende Schätzung habe auf der Untersuchung der Gutachter vom 31. Januar 2006 beruht. Die Schätzung der Integritätseinbusse infolge Verletzung der Wirbelsäule durch den ersten Unfall sei im sehr langen UV-Verfahren nie geändert worden.