«1. Das Gericht hat lediglich die Frage zu beurteilen, ob gemäss Ziff. 7.1.1 der AVB der B. AG ein Invaliditätskapital auszubezahlen ist und wann diese Leistung fällig wurde: Tritt als Folge eines Unfalls innert fünf Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, eine voraussichtlich lebenslängliche Invalidität ein, so zahlt die B. AG das Invaliditätskapital aus. Dieses wird bestimmt nach dem Grad der Invalidität, der vereinbarten Versicherungssumme und der gewählten Leistungsart. Dabei ist unerheblich, ob und in welchem Ausmass ein Erwerbsausfall entsteht.