4. Am 21. Juni 2012 leitete A. beim Bezirksgericht Appenzell I.Rh. ein Verfahren um vorsorgliche Beweisführung betreffend Feststellung und Kausalität der psychischen Problematik. Das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. gab in der Folge ein monodisziplinäres psychiatrisches Fachgutachten bei der asim Begutachtung in Basel in Auftrag, welche das Gutachten am 14. Mai 2013 erstattete. Im Wesentlichen kamen die Gutachter zum Schluss, dass eine chronifizierte, derzeit mittel- bis schwergradige depressive Episode sowie wohl ein Opiat-Abhängigkeitssyndrom vorliege.