1. 1.1. A. war am 1. Juli 2001 als Beifahrer in einen schweren Autounfall verwickelt. Dabei erlitt er eine HWS-Kontusion, eine Kontusion des rechten Ellbogens und der rechten Schulters sowie eine Rissquetschwunde am Vorderarm. In der Folge war er zunächst zu 100%, dann zu 50% arbeitsunfähig. 1.2. Am 3. November 2001 erlitt A. einen weiteren, unverschuldeten Unfall. Aufgrund des erneuten HWS-Distorsionstraumas diagnostizierte der Kreisarzt der Suva eine Cervikalgie, rechts betont. 1.3. Am 29. August 2003 kam es zu einem dritten, unverschuldeten Unfall. Dabei erlitt er ein drittes HWS-Schleudertrauma sowie eine LWS-Kontusion.