Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Verwaltungsgericht, Entscheid V 6-2020 vom 3. November 2020 5 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang 2. Auszahlung eines Invaliditätskapitals Sehen die allgemeinen Versicherungsbedingungen als Voraussetzung für die Auszahlung eines Invaliditätskapitals vor, dass innert fünf Jahren vom Unfalltag an gerechnet, eine voraussichtlich lebenslängliche Invalidität eintritt, muss zur Begründung des Anspruchs lediglich der Eintritt der Invalidität innert fünf Jahren nachgewiesen werden, nicht aber das genaue Ausmass der Invalidität. Erwägungen: I.