So hätte sie entweder die Gesprächsnotiz nicht unterschreiben, jedoch stattdessen den Vermerk, dass sie mit der Beurteilung ihres Vorgesetzten nicht einverstanden sei, verlangen sollen oder aber sie hätte sich an die nächsthöhere Vorgesetztenstelle oder die Personalabteilung wenden sollen. Dass ihr das als langjährige Mitarbeiterin der Arbeitgeberin auch zumutbar war, zeigt sich unter anderem darin, dass sie sich nach ihren eigenen, jedoch unbelegten Angaben als Folge der ersten Gesprächsnotiz im Januar 2018 über das Verhalten ihres Vorgesetzten beim Regionalleiter beschwert habe. Selbst wenn die Darstellung