Am 14. Februar 2019 wurde sie unter Anwesenheit eines Beisitzers nochmals verwarnt, unter anderem wegen mangelhafter Ausbildung des Personals und eines nicht weisungskonformen Einfrierens von Pouletartikeln und Fleischkäse. Ihr Vorgesetzter habe die Beschwerdeführerin gebeten, sich Gedanken zu machen, wie sie zukünftig das Arbeitsverhältnis mit der B. sehe. Sollte sich die Situation nicht langfristig verbessern, sehe er sich gezwungen, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Das Verhalten der Beschwerdeführerin könne nicht mehr länger akzeptiert werden.