2.3. Mit der Beschwerdeführerin führte ihr Vorgesetzter C. mehrere Gespräche: Am 13. November 2017 wurden unter anderem die Reinigung und die nur teilweise Umsetzung des angeordneten Massnahmenplans bemängelt. Am 19. April 2018 wurde die Beschwerdeführerin verwarnt, da sie unter anderem Weisungen/Gesetze missachtet habe, indem sie Fleischkäsebrät mit «zu verbrauchen bis 14. April 2018» am 17. April 2018 noch für den Grillverkauf ausgebacken habe, und ihr wurde mitgeteilt, sollte dies nochmals vorkommen, werde das Arbeitsverhältnis aufgelöst.