Es wäre an der Beschwerdeführerin gelegen, sich gegen allfällige nicht gerechtfertigte Vorwürfe zu wehren, noch bevor die Kündigung ausgesprochen worden sei, respektive spätestens nach Aussprechen der Kündigung durch den Arbeitgeber. Sie habe dies unterlassen und die Vorwürfe und die Kündigung akzeptiert. Die strenge Personalpolitik von Arbeitgebern könne von der Arbeitslosenkasse nicht aufgefangen werden. Die Arbeitslosenkasse habe die gesetzlichen Grundlagen umzusetzen. Sie habe sich dabei auf vorhandene Unterlagen zu stützen.