1.2. Die Beschwerdegegnerin erwidert, im Rahmen der üblichen Rückfrage beim Arbeitgeber betreffend Kündigungsgrund sei von der B. mitgeteilt worden, dass die Beschwerdeführerin mehrmals Weisungen missachtet habe, Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz begangen habe und ihrer Funktion als Bereichsleiterin Metzgerei nicht nachgekommen sei. Dies habe schliesslich zur Kündigung geführt. Die Aussagen seien belegt durch die Gesprächsnotizen vom 19. April 2018 und 14. Februar 2019, in welchen die Beschwerdeführerin verwarnt und die Kündigung angedroht worden sei.