Sie hätte den Lohn bis Ende Kündigungsfrist erhalten und hätte nicht auf Lohnansprüche verzichtet. Somit dürfe ihr die Arbeitslosenkasse weder einen Vorwurf machen, dass sie die Kündigung nicht als missbräuchlich angefochten hätte, noch dies als Zeichen werten, dass sie die Kündigung akzeptiert hätte. Die Kündigung hätte sie schockiert, sie hätte nicht damit gerechnet, nicht nach all den Jahren, die sie angestellt gewesen sei. Als sie diese erhalten hätte, dachte sie, dass ein Vorgehen gegen die Kündigung keinen Zweck haben würde.