Das Verhalten ihres Vorgesetzten habe dazu geführt, dass sie gekündigt worden sei. Damit würden die Gesprächsnotizen ihren Beweiswert verlieren, weil sie nicht ihr Fehlverhalten dokumentierten, sondern das unfaire Verhalten des Arbeitgebers, der sie nur auf diese Art und Weise habe kündigen können. Es gehe darum zu prüfen, ob den vorliegenden schriftlichen Unterlagen dieser ausschliessliche Beweiswert zustehe, auf den sich die Arbeitslosenkasse berufe, oder ob die als wahrheitsgetreu und nachvollziehbar gewerteten Aussagen ebenfalls als Beweis zugelassen würden um zu entscheiden, ob eine Kündigung selbst verschuldet gewesen sei oder nicht.