Seine Meinung über sie und seine Ansicht über die bediente Metzgerei seien in die Bewertung ihrer Tätigkeit eingeflossen und seien der Grund für die Gesprächsnotizen gewesen. Entscheidend sei, dass sein Verhalten ihr gegenüber nicht fair gewesen sei, dass er mehrmals deutlich gemacht habe, dass er sie nicht mehr gewollt habe, und dass die Folge des unkorrekten Verhaltens die Gesprächsnotizen gewesen seien. Das Verhalten ihres Vorgesetzten habe dazu geführt, dass sie gekündigt worden sei.