Wenn tatsächlich alle Vorgesetzten die Fehler ihrer Mitarbeitenden verantworten würden, so hätte auch ihr Vorgesetzter für ihre Fehler geradestehen müssen. Doch hätte sie nicht damit gerechnet, dass die Aktennotizen zu ihrer Kündigung führen würden, denn sie sei eine langjährige und verdiente Mitarbeiterin gewesen, ansonsten hätte sie sich gegen diese gewehrt. Die Gesprächsnotizen seien allenfalls als Aussage der Arbeitgeberin zu bewerten, die ihrer Aussage gegenüberstünden. Wenn Aussage gegen Aussage stehe, dürfe dies nicht zu ihren Lasten ausgelegt werden.