1. 1.1. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, das Verhalten der Beschwerdegegnerin sei widersprüchlich und willkürlich, halte diese doch einerseits ihre Ausführungen als nachvollziehbar und vermisse beim Verhalten des Arbeitgebers soziale Verantwortung und Fairness, andererseits erkenne sie die Kündigung durch das Verhalten der Beschwerdeführerin als selbst verschuldet und schweres Verschulden sei gegeben. Das unfaire Verhalten des Arbeitgebers habe sich in vier Gesprächsnotizen manifestiert.