6. Am 23. Mai 2020 erhob A. (folgend: Beschwerdeführerin) beim Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Abteilung Verwaltungsgericht, Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Arbeitslosenkasse des Kantons Appenzell I.Rh. (folgend: Beschwerdegegnerin) vom 4. Mai 2020 und stellte die Rechtsbegehren, der Entscheid der Ausgleichskasse Appenzell I.Rh. vom 4. Mai 2020 und die Einstellung in der Anspruchsberechtigung seien aufzuheben, eventualiter seien die Einstelltage zu reduzieren. (…) 1 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang III.