16 LPG die Möglichkeit zur Kündigung auf Ende der ersten Pachtdauer besteht. bb) Sowohl das Raumplanungsrecht wie das gesamte bäuerliche Bodenrecht sind einem starken Wandel unterworfen. Es besteht darum diesbezüglich keine hinrei- URTEIL97.doc 20 chende Gewissheit darüber, dass auch im Frühjahr 2001 die gleichen gesetzlichen Grundlagen gelten werden. Das Feststellungsbegehren muss schon deshalb abgelehnt werden, weil die zukünftigen Rechte und Pflichten im Zeitpunkt des Begehrens nicht hinreichend bestimmt sind.