Unmittelbar anschliessend wurde an zwei verschiedene Pächter parzellenweise verpachtet. Am 15. April 1996 stellte die Beschwerdeführerin bei der Bodenrechtskommission das obige Feststellungsbegehren. Gemäss Art. 8 BGBB finden auf ein landwirtschaftliches Gewerbe die Bestimmungen über die einzelnen landwirtschaftlichen Grundstücke Anwendung, wenn es insbesondere seit mehr als 6 Jahren rechtmässig verpachtet ist und diese Verpachtung weder vorübergehenden Charakter hat noch aus persönlichen Gründen erfolgt ist.