Das weitere Argument, Reit- bzw Sportpferde seien hochsensible Tiere, welche nicht in der Nähe von Wohn- oder Gewerberäumen, Spielplätzen etc. gehalten werden könnten, ist eine Frage der Standortgebundenheit der Anlage und wäre ebenfalls im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens nach Art. 24 RPG zu prüfen.