… 3.a) Der angefochtene Entscheid betrifft eine Zonenplanänderung mit zugehörigem Reglement. Damit sollen die raumplanerischen Grundlagen für den Ausbau einer ausserhalb der Bauzone liegenden Reithalle geschaffen werden. Die von der geplanten Umzonung betroffenen zwei Parzellen A und B sind zur Zeit der Landwirtschaftszone zugeordnet und sind rundum von Landwirtschaftsgebiet umgeben. Zwischen URTEIL97.doc 17 den Parzellen und dem in 400m Entfernung liegenden Baugebiet ist eine Fruchtfolgefläche ausgeschieden. Südöstlich ist im Abstand von ebenfalls rund 400m ein Gebiet als Sportzone ausgeschieden worden.