O., S. 313). Auch wenn das Gericht nicht der Ansicht ist, dass jeder Folgeschuss auf ein gezeichnetes Tier weidgerecht ist, sind jedenfalls die Anforderungen an einen solchen Schuss herabzusetzen. Besteht eine grosse Möglichkeit, ein bereits verletztes Tier kränker zu machen, ist ein Zweitschuss als weidgerecht anzusehen (Jagdlexikon, a.a.O., S. 220).