c) A hat den ersten Schuss auf den Hirschstier über eine Distanz von 287,9 m abgegeben. Dieser Schuss ist gemäss obigen Erwägungen als nicht weidgerecht anzusehen, selbst wenn die Bedingungen optimal wären. Auch Dr. Hansjörg Blankenhorn beurteilt in seinem Gutachten vom 17. März 1997 diesbezüglich das Risiko eines Fehlschusses als gross. Zu berücksichtigen ist zusätzlich, dass der Schuss am 23. November 1995 um ca. 17.15 Uhr abgegeben wurde. Die Sonne ging an diesem Tag um 16.41 Uhr in Appenzell unter.