Krebs schränkt die verantwortbare Schussentfernung auf 200 m ein. Gute und erfahrene und beherrschte Schützen mit besonders leistungsfähiger Waffe und Munition können diese Grenzen im Einzelfall überschreiten. Doch können solche Ausnahmen kein Massstab für den Durchschnittsjäger im Normalrevier sein (Krebs, Vor und nach der Jagdprüfung, 49. Aufl., München 1995, S. 518; Nüsslein, a.a.O., S. 311).