Hat nämlich der Nachfolger des scheidenden Arbeitnehmers erst einmal Zugang zur bestehenden Kundschaft gefunden, so wandert der Kunde höchstens noch ab, wenn er die Fähigkeit und Tüchtigkeit des früheren Arbeitnehmers als von entscheidender Bedeutung ansieht. Dann kann der Belastete seinem früheren Arbeitgeber nur noch durch seine persönlichen Fähigkeiten Schaden zufügen. Daher reicht für den Schutz des Kundenstammes in der Regel ein halbes Jahr aus, damit der neue Mitarbeiter sich bei der Kundschaft hinreichend einführen kann.