Wenn die Bank ihm anlässlich seiner diesbezüglichen Besprechungen 1993 und 1994 das Geld gegeben hätte, hätte er weitergebaut. Die Aussage von A., er habe dem Architekten gesagt, dass man die Sache selber machen wolle, so dass man den Architekten nicht mehr brauchen würde, betrifft nach dem klaren Wortlaut nur das Verhältnis zwischen diesen beiden und nicht dasjenige zwischen Bauherrn und Kläger. Aus den Zeugenaussagen lässt sich entnehmen, dass die Parteien bei der Einstellung der Bauarbeiten im Jahre 1991 von einer vorläufigen Einstellung ausgingen, dass sie also dachten, später die Arbeiten gemäss Werkvertrag vollenden zu lassen, auch wenn der Zeithorizont nicht klar war.