des ganzen Bauwerks erzwungen worden ist. Unbestrittenermassen wurden nicht alle Bauarbeiten ausgeführt. Vielmehr wurden diese im Sommer 1991 unterbrochen und nicht wieder aufgenommen. Die Unterbrechung erfolgte wegen des finanziellen Engpasses des Bauherrn; den Unternehmer traf an der Unterbrechung keine Schuld. Bei den nicht ausgeführten Arbeiten handelt es sich um die Fertigstellung der Installationen im Treppenhaus und in der Wohnung des Neubaus, welche erst im Rohbau existierten. Durch die unbestrittenermassen fehlenden Steckdosen, Schalter und Beleuchtungskörper konnte dieser Bereich, nämlich das Treppenhaus und die Wohnung, nicht sachgemäss benutzt werden.