Er selbst habe ihm sogar gesagt, er müsse abrechnen und könne ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen. Er wisse nicht mehr ganz genau, ob man dem Kläger gesagt habe, URTEIL97.doc 8 dass auf seine Dienste gänzlich verzichtet werde. Die Installationen im Treppenhaus und in der Wohnung seien durch die C (Rechtsnachfolgerin bezüglich der Liegenschaft und Beklagte) neu vergeben und zwischenzeitlich auch vollendet worden. b) Im Verfahren um vorläufige Eintragung wurde die Dreimonatsfrist als eingehalten angesehen und dementsprechend die Vormerkung des Bauhandwerkerpfandrechtes im Grundbuch angeordnet.