Wenn die Bank ihm das Geld gegeben hätte, hätte er schon weitergebaut; er sei diesbezüglich 1993 und 1994 mit der Bank auch in Kontakt gestanden. Er habe dem Kläger mitgeteilt, dass vorläufig nichts gehe, ihm aber nicht ausdrücklich gesagt, dass er die Baute in drei oder vier Jahren fertigstellen könne. Der Kläger habe ein paar Mal nach dem Stand der Dinge nachgefragt. Mit dem Kläger sei erst abgerechnet worden, kurz bevor er das Haus habe verkaufen müssen. Er selbst habe ihm sogar gesagt, er müsse abrechnen und könne ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen.