bb) Nach Zeugenaussage von A anlässlich der gerichtlichen Befragung war die Werkstatt im Sommer 1991 fertig. Das Treppenhaus und die Wohnung waren noch im Rohbau. Er habe damals schon geplant, den Bau fertig zu machen, aber zur Zeit sei der Kredit erschöpft gewesen. Bezüglich Treppenhaus und Wohnung hätte er sich keine grossen Gedanken gemacht, da er ja arbeiten konnte. Er habe auch gedacht, dass der Kläger die Arbeiten irgendwann fertig machen sollte. Er habe aber nicht gewusst, ob es drei oder vier Jahre gehe. Er sei von der Sache finanziell überrollt worden und habe nicht mehr genau planen können. Wenn die Bank ihm das Geld gegeben hätte, hätte er schon weitergebaut;