Das Landgericht Berlin hat die Klage unter dem Rechtstitel Schadenersatzanspruch aus deliktischer Haftung geschützt, wobei es davon ausging, dass der Schaden im Zeitpunkt der Konvertierung der Transferrubel in DM bei der Staatsbank in Ost-Berlin eingetreten ist, und zwar im Zeitpunkt der entsprechenden Gutschrift (Urteil 9 O 186/94 des Landgerichtes vom 19. Januar 1995, S. 8). Im Berufungsverfahren vor Kammergericht werden bezüglich Zuständigkeit durch die Parteien keine Einwendungen gemacht, weshalb lapidar festgestellt wird die „Schadenersatzansprüche auch im Verhältnis der Beklagten (…), deren deliktische Haftung, aus der sie