c) Das Landgericht Berlin hat die Klage unter dem Rechtstitel Schadenersatzanspruch aus deliktischer Haftung geschützt, wobei es davon ausging, dass der Schaden im Zeitpunkt der Konvertierung der Transferrubel in DM bei der Staatsbank in Ost-Berlin eingetreten ist, und zwar im Zeitpunkt der entsprechenden Gutschrift (Urteil 9 O 186/94 des Landgerichtes vom 19. Januar 1995, S. 8).