Kommt er dieser Obliegenheit nicht nach, so hat er die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu tragen. Vereitelt der Schuldner durch passives Verhalten oder sonstwie die Feststellung des URTEIL97.doc 2 neuen Vermögens, so kann diese unterbleiben. Aufgrund seines Verhaltens hat es der Schuldner diesfalls hinzunehmen, dass keine ihn begünstigende Berechnung des Existenzminimums Platz greift und die Passiven grundsätzlich nicht zum Abzug zugelassen werden. Er hat es mit andern Worten zu ertragen, wie ein gewöhnlicher Schuldner ohne konkursite Vergangenheit behandelt zu werden.