b) Es mag zutreffen, dass der Schuldner keinen Lohnausweis, kein Bank- oder Postcheckkonto, keine Lebensversicherung, kein Grundeigentum und keine Wertpapiere besitzt und deshalb nicht in der Lage war, die entsprechenden Belege einzureichen. Immerhin aber dürfte er steuerlich veranlagt sein, sodass er den Steuerausweis hätte einreichen können. Nach eigenen Angaben ist er auf die Fürsorge angewiesen. Auch von dieser Stelle wären Urkunden erhältlich zu machen gewesen, welche die Vermögenslage zu belegen geeignet gewesen wären.