1. Gestützt auf einen Konkursverlustschein liess der Gläubiger beim Betreibungsamt Appenzell einen Zahlungsbefehl gegen den Schuldner (…) ausfertigen. Auf die Zustellung des Zahlungsbefehls (…) reagierte der Schuldner mit Rechtsvorschlag. Zur Begründung fügte er an, er sei zu keinem neuen Vermögen gekommen. Am 27. August 1997 legte das Betreibungsamt Appenzell dem Gerichtspräsidium den Rechtsvorschlag des Schuldners vom 25. August 1997 in der genannten Betreibung zur Bewilligung vor.