Oft sind landwirtschaftliche Gewerbe derart mit Wohn- und Ökonomiegebäuden ausgestattet, dass ein erhebliches Mehr an Boden bewirtschaftet werden kann, ohne dass neue Bauten und Anlagen notwendig werden. Werden nun kleine Betriebe aufgegeben und das Land einem anderen landwirtschaftlichen Gewerbe zur Bewirtschaftung überlassen, so stellt sich die Frage der weiteren Nutzung von Wohn- und Ökonmiegebäuden des aufgelösten Betriebs.