Bestandteil der Vergleichsbasis sein, da würde er nicht berücksichtigt und nur auf den Ertragswert abgestellt, Verkäufer bevorteiligt wären, die ihre Gebäude jahrelang vorlottern liessen, also keine Investitionen in deren Unterhalt oder Erneuerung tätigen würden. Er ist teuerungsbedingt mit definierten Faktoren aufzuwerten, je nach zeitlichem Abstand zwischen Schätzung und Verkauf. Es erscheint eine Berücksichtigung dieses Zeitwertes der Gebäude mit 20 % im Vergleich zum Ertragswert als angemessen.