Dies betrifft Dachdecker- und Spenglerarbeiten, Fassadenrenovationen, neue Unterkellerungen. Auch angebrachte Isolationen werden nur zu einem geringen Anteil in die Ertragswertsberechnung miteinbezogen. Der Zustand der Gebäude wird durch den Zeitwert in der Bauwertberechnung des Schätzungsprotokolls erfasst. Dieser Zeitwert muss Bestandteil der Vergleichsbasis sein, da würde er nicht berücksichtigt und nur auf den Ertragswert abgestellt, Verkäufer bevorteiligt wären, die ihre Gebäude jahrelang vorlottern liessen, also keine Investitionen in deren Unterhalt oder Erneuerung tätigen würden.