62 BGBB auch keiner Bewilligung.) Preise, welche den privatrechtlichen Beschränkungen des BGBB unterliegen, dürfen nicht zum Preisvergleich herangezogen werden, denn bei diesen Handänderungen innerhalb der Familie kommt die Preisgrenze nicht zur Anwendung. Bei deren Einbezug in die Preisstatistik würde die Preisgrenze in der Nähe des Ertragswertes liegen. Dies war aber keineswegs die Absicht des Gesetzgebers (Hotz, a.a.O., N 9 Art. 66).