2. Mit Schreiben vom 12. April 2021 erhob die Pro Natura - Schweizerischer Bund für Naturschutz, vertreten durch die Pro Natura St. Gallen - Appenzell Einsprache gegen das Bauvorhaben. 3. Mit Entscheid vom 15. Juni 2021 hiess das Bau- und Umweltdepartement die Einsprache gut. Die Baukommission Inneres Land AI eröffnete den Entscheid am 22. Juni 2022. 4. Gegen den Einspracheentscheid erhob A. am 30. Juni 2021 Rekurs.