Für die Neuerstellung des Platzes um die Baute Kat. Nr. Y. und die Sanierung des schon länger bestehenden Weges (im Zonenplan mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet und in den alten Orthofotos erkennbar) hat sie unter der Auflage der Begrünung die nachträgliche Bewilligung erteilt. 7. Der Rechtsvertreter von A. erhob am 12. Juni 2020 gegen die Verfügung der Baukommission Inneres Land AI vom 28. Mai 2020 und den Gesamtentscheid des Bau- und Umweltdepartements vom 11. Mai 2020 bei der Standeskommission Appenzell I.Rh. Rekurs. 8. Die Standeskommission Appenzell I.Rh. wies mit Entscheid vom 8. Juni 2021 (Prot. Nr. 573) den Rekurs von A. ab.