1-9 6. Die Baukommission Inneres Land AI lehnte mit Verfügung vom 28. Mai 2020 das Gesuch um Erteilung der nachträglichen Bewilligung für die Verlängerung über den im Zonenplan eingezeichneten Weg hinaus ab. Sie verpflichtete A. unter Androhung der Ersatzvornahme im Säumnisfall auf seine Kosten, auf dem ohne Bewilligung erstellten Wegabschnitt innert zehn Monaten ab Rechtskraft dieser Verfügung den gesetzlichen bzw. ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Für die Neuerstellung des Platzes um die Baute Kat.