In der vorliegenden, sehr seltenen Situation, die aufgrund eines Fehlers des Grundbuchamts und nicht aufgrund eines Fehlers der Unternehmerin und Berufungsklägerin entstanden sei, habe das Gericht gemäss SCHUMACHER/REY (Rz. 945 mit Verweis auf weitere Autoren) drei Möglichkeiten, wie es den Prozess fortführen könne: 1. das Gericht setze dem Unternehmer eine Frist für die