1-4 unvollständig. Beklagte Partei und damit passivlegitimiert im Verfahren um (vorläufige) Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts sei diejenige Person, welche im Zeitpunkt der Einreichung der Klage als Eigentümerin des fraglichen Grundstücks im Grundbuch eingetragen sei. Wechsle der Eigentümer vor dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit, sei gegen den neuen Eigentümer zu klagen.