«1. Das Gesuch um vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandes vom 23. Juni und 7. Juli 2023 wird abgewiesen. Das Grundbuchamt C. wird angewiesen, die gemäss Verfügung vom 10. Juli 2023 auf der Liegenschaft Nr. X. der D. GmbH vorgemerkte vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts über CHF 62'500.00 zugunsten der A. AG zu löschen. (…).»