1-9 3. A. wird zudem mit einer Busse von CHF 1'000.00 (Verbindungsbusse CHF 500.00, Übertretungsbusse CHF 500.00) bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen. 4. Die Kosten des Verfahrens werden A. auferlegt. (…)» 3. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Verteidiger von A. am 23. Dezember 2020 Einsprache und stellte u.a. den Antrag, den Strafbefehl aufzuheben. (…) 5. Der Präsident des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. erliess am 1. März 2022 folgendes Urteil ES 9-2021 (BA act. 13):