Es wurde in allen Androhungen darauf hingewiesen, dass die Ersatzvornahme bei Nichterfüllung der Bedingungen in der Erfüllungsfrist auf Kosten der Beschwerdeführerin eingeleitet würde. Aus diesen Schreiben gehen jedoch keine Modalitäten der Ersatzvornahme hervor (Art und Weise, Zeitpunkt, allfälliger Name eines Dritten, der mit Ersatzvornahme betraut ist, usw.). Daher kann es sich bei diesen Schreiben entgegen der Ansicht der Standeskommission nicht um die Anordnung der Ersatzvornahme handeln, wird doch darin lediglich angekündigt, dass die Ersatzvornahme bei unbenutztem Ablauf eingeleitet wird.