2.3. Mit Schreiben vom 14. November 2023 teilte die Baukommission der Beschwerdeführerin mit, dass die von ihr am 19. Mai 2022 festgelegten Bedingungen nicht eingehalten worden seien, weshalb die notwendigen Massnahmen für die Ersatzvornahme der Räumung des Kiesdepots sowie der Rekultivierung der genutzten Fläche in die Wege geleitet worden seien.